Wir gewähren Ihnen beim Kauf eines KRONOSWISS Laminatfussbodens von SWISS KRONO die gesetzlich geltenden Gewährleistungsansprüche von zwei Jahren. Ausserdem erhalten Sie eine ab dem Datum des Kaufs gültige, zusätzliche Garantie auf die Abriebbeständigkeit der Oberfläche nach Massgabe der folgenden Bestimmungen:
Der Laminatboden von SWISS KRONO muss vor und während seiner Verlegung auf vorhandene Mängel geprüft werden. Trotz sichtbarer Mängel verlegter Laminatboden ist von der Garantie ausgeschlossen. Der Laminatboden von SWISS KRONO muss entsprechend der Verlegeanleitung fachgerecht in trockenen Räumen gemäss seiner jeweiligen Beanspruchungsklasse verlegt worden sein. In Nassräumen verlegter Boden ist von der Garantie ausgeschlossen. Abriebstellen müssen auf einer Fläche von mindestens einem Quadratzentimeter deutlich erkennbar sein; insbesondere muss die Decorschicht vollständig abgerieben sein. Abriebstellen an den Elementkanten und unsachgemäße, insbesondere durch mechanische Beanspruchung verursachte Beschädigungen sind von der Garantie ausgeschlossen. Zum Erhalt der Garantie muss der Laminatboden von SWISS KRONO entsprechend der Pflegeanleitung regelmässig gereinigt und gepflegt werden. Etwaige Garantieansprüche sind spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Feststellung des Abriebs unter Vorlage der Originalrechnung beim Händler geltend zu machen. Zur Überprüfung von Garantieansprüchen erhält SWISS KRONO das Recht, den betroffenen Boden zu besichtigen.
In Garantiefällen liefert SWISS KRONO Ersatz für die beschädigten Elemente. Ist der betroffene Laminatboden nicht mehr lieferbar, kann der Käufer Ersatz gleichwertiger Qualität aus dem aktuellen Sortiment von SWISS KRONO wählen. Da von einem jährlichen nutzungsbedingten Wertverlust des Laminatbodens von 10 Prozent auszugehen ist, macht SWISS KRONO eine Ersatzlieferung von einer entsprechenden Zuzahlung des Kunden abhängig. Eine Haftung für weitere Schäden, insbesondere Folgeschäden – wie mit dem Ein- und Ausbau und dem Transport von beschädigtem SWISS KRONO Laminatboden verbundene Kosten – ist ausgeschlossen.